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Der Deutscher Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, wonach im Jahr 2026 den Übertragungsnetzbetreibern Mittel in Höhe von 6,5 Milliarden Euro über den Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt werden, um die sogenannten Übertragungsnetzkosten zu senken. Ziel ist, dass diese Mittel an die Verbraucher weitergegeben werden, indem die Netzentgelte, das ist der Anteil der Stromrechnung, der für Betrieb und Ausbau der Übertragungsnetze anfällt, gesenkt werden. Der Zuschuss wird gesetzlich im § 24c des Energiewirtschaftsgesetz verankert.
Verbraucherinnen und Verbraucher können erwarten, dass ihre Stromrechnung sinkt, zumindest im Teilbereich der Netzentgelte. Laut Medienberichten könnten Haushalte im Durchschnitt rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) sparen – das entspricht beispielsweise bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh rund 64 Euro pro Jahr. Es handelt sich hierbei jedoch um eine durchschnittliche Einschätzung — die tatsächliche Entlastung hängt stark vom Netzgebiet ab. Regionen mit geringerer Abhängigkeit vom überregionalen Netz könnten weniger profitieren. Damit dieser Effekt real wird, müssen die Übertragungsnetzbetreiber die günstigeren Entgelte auch wirklich weitergeben. Die Regierung fordert dies ein, eine verpflichtende Regelung fehlt aber bislang.
In den letzten Jahren waren die Netzentgelte deutlich gestiegen — unter anderem durch den Ausbau der Stromnetze und höheren Kosten im Zusammenhang mit der Integration erneuerbarer Energien. Der Zuschuss soll nun helfen, die Belastung für Haushalte und Unternehmen zu verringern.
Die Maßnahme gilt zunächst für das Jahr 2026; ob sie dauerhaft oder darüber hinaus fortgeführt wird, bleibt offen.
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