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Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 eine klare Position bezogen und lehnt den Vorschlag der Bundesregierung ab, Biomasse, Deponie- und Klärgas aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu entfernen. Diese Entscheidung folgt einer zentralen Forderung von Branchenverbänden und unterstreicht die Bedeutung der Bioenergie für eine stabile und nachhaltige Energieversorgung in Deutschland. Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesfinanzministerium, hatte die geplante Gesetzesänderung mit einem Abbau von Bürokratie begründet. Demnach sollte der Wegfall der Nachhaltigkeitszertifizierung für die Betreiber von Anlagen eine Erleichterung darstellen. Dieser Argumentation widerspricht der Bundesrat jedoch entschieden. In seiner Stellungnahme führt er aus, dass die Betreiber von Bioenergieanlagen ohnehin aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben, wie der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) und der deutschen Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und nachweisen müssen. Eine tatsächliche bürokratische Entlastung würde sich durch die Streichung im Stromsteuerrecht daher nicht einstellen. Die Länderkammer hebt hervor, dass Energie aus Biomasse einen wichtigen Beitrag zur Energieerzeugung in Deutschland leistet. Sie sei nicht nur grund- und spitzenlastfähig, sondern könne durch die Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen auch nachhaltig erzeugt werden. Zudem spiele die Nutzung von Biomasse eine wichtige Rolle in der land- und forstwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft, da sie eine sinnvolle Verwertung von organischen Reststoffen ermögliche.
Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme ein starkes Signal gesendet, dass Biomasse weiterhin als zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung angesehen wird.
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