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Wie hoch war Anteil der geförderten Anträge zur Energieberatung für Wohngebäude in 2024?
Wie hoch war Anteil der geförderten Anträge zur Energieberatung für Wohngebäude in 2024? (04.02.2025)

Wie hoch war Anteil der geförderten Anträge zur Energieberatung für Wohngebäude in 2024?Die Anzahl der Anträge zur Energieberatung ist über die Jahre deutlich gestiegen. 2019 waren es nur 8.681 Anträge. In 2024 lag die Zahl der Anträge bei 157.351. Dies ist zwar Rekord, jedoch war der höchste prozentuale Anstieg zum Vorjahr mit 199,8% von 2021 zu 2022 zu verzeichnen. Grund für den Anstieg könnte eine erhöhte Förderung und die wachsende Bedeutung der Energieeffizienz gewesen sein. Das wir in 2024 das Rekordjahr hatten, liegt am GEG (Gebäudeenergiegesetz), welches bei Sanierungen und Heizungstausch eine Energieberatung verpflichtend vorschreibt und wer Fördermittel (z. B. von der KfW oder dem BAFA) für Sanierungen oder Neubauten beantragt, muss oft eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater nachweisen.

Die größte Anzahl an Anträgen gab es in 2024 in Nordrhein-Westfalen mit 35.103 Anträgen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 34.694 Anträgen und Bayern mit 24.843 Anträgen. Diese drei Bundesländer machen zusammen fast 60 % aller Anträge aus. Die geringste Anzahl an Anträgen waren in 2024 in Bremen (1.097 Anträge), Mecklenburg-Vorpommern (1.156 Anträge) und Thüringen (1.494 Anträge) zu verzeichnen. Insgesamt gesehen liegt der Fokus auf Ein- und Zweifamilienhäusern, da der Anteil bis 2 Wohneinheiten mit 100.635 Anträgen bei 64 Prozent lag.

Doch was wurde von den gestellten Anträgen gefördert? Von 157.351 gestellten Anträgen wurden 114.205 Beratungen tatsächlich gefördert. Das entspricht einer Bewilligungsquote von 72,6 %. Ähnlich wie bei den Anträgen dominieren auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (25.025 Förderfälle, 34,67 Mio. €), Baden-Württemberg (27.884 Förderfälle, 39,06 Mio. €) und Bayern (17.261 Förderfälle, 23,48 Mio. €) den Markt. Dementsprechend haben auch die Bundesländer mit den geringsten Anträgen die geringsten Förderquoten. Bei der Betrachtung der Förderungen nach Wohneinheiten ergibt sich folgendes Bild: bis 2 Wohneinheiten: 79.706 Fälle (69,8 %), 99,27 Mio. € und bei mindestens 3 Wohneinheiten: 34.499 Fälle (30,2 %), 57,80 Mio. €. Bei insgesamt 157,07 Mio. € ausgezahlten Förderungen gab es im Bereich bis 2 Wohneinheiten im Durchschnitt 1.245€ und bei mindestens 3 Wohneinheiten im Durchschnitt 1.676€ Zuschuss zur Beratung.

Quelle:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_statistik_foerderungen.html

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_statistik_antragstellung.html

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