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Gerade in Zeiten stark schwankender bzw. schnell fallender Heizölpreise wünscht einer sich, den vor kurzen getätigten Kauf stornieren zu können, um einen besseren Preis zu realisieren.
Dies ist aber schon seit 2021 nicht mehr möglich. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/2161, Absatz 43: "Die Ausnahme vom Widerrufsrecht nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2011/83/EU sollte auch für Verträge über Einzellieferungen nicht leitungsgebundener Energie als anwendbar gelten, da deren Preis von Schwankungen auf den Rohstoff- bzw. Energiemärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können."
Damit ist das 14-tägige Widerrufsrecht welches bei Online- oder telefonischen Bestellungen (Fernabsatzvertrag) gilt, hinfällig. Der bei der Bestellung vereinbarte bzw. ausgewiesene Kaufpreis ist bindend, auch wenn die Lieferung erst einige Zeit später erfolgt.
Die verlässliche Wärmeversorgung mit Heizöl wird in Deutschland überwiegend durch mittelständische Brennstoffhändler garantiert. Durch die Preisfestschreibung bei Kauf haben diese eine faire Kalkulationsgrundlage, um auch in Zukunft für die Kunden da zu sein.
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