Energielexikon
Großfeuerungsanlagen-Verordnung (GFA-VO)
Unter diesem Begriff versteht man die 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom 22. Juni 1983. Mit dieser Verordnung, die ursprünglich nur für Kraftwerke
gelten sollte, werden die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden und Staub sowohl
bestehender als auch neu zu errichtender Kraftwerke und industrieller Feuerungsanlagen
begrenzt. Im europäischen Rahmen wird erst mit der Novelle der entsprechenden
Richtlinie (88/609/EWG) das in Deutschland seit langem geltende Niveau auch für
andere Länder angestrebt.
Die Umsetzung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hat mit dazu beigetragen, dass
die Umweltbelastung durch SO2 und Staub erheblich zurückgegangen ist. Früher registrierte
hohe Belastungen („Smog“) wurden auf SO2-Quellen in der ehemaligen DDR
oder Tschechiens zurückgeführt.
Heizöl-Preistrend
News
Nach einer ersten Reation der Märkte auf die neuen Zölle, ging auch gestern die Talfahrt der Ölpreise, wie auch der Aktienmärkte, weiter. Der Markt bewertet die Zölle als aggressiv, da diese höher als befürchtet ausgefallen waren. Ein... [mehr]
Für die Autofahrerinnen und Autofahrer war der März laut Pressemeldung des ADAC vom 01.04.2025 der bislang günstigste Tank-Monat des Jahres. Danach kostete ein Liter Super E10 im Monatsmittel 1,701 Euro – das waren 5,2 Cent weniger als im Vormonat. Für einen Liter Diesel... [mehr]
Die von Präsident Donald Trump angekündigten neuen Importzölle haben erhebliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaft und beeinflussen auch die Rohölindustrie. Unmittelbar nach der Ankündigung fielen die Ölpreise um bis zu 3 %. Dieser Rückgang spiegelt die... [mehr]