Energielexikon
Großfeuerungsanlagen-Verordnung (GFA-VO)
Unter diesem Begriff versteht man die 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom 22. Juni 1983. Mit dieser Verordnung, die ursprünglich nur für Kraftwerke
gelten sollte, werden die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden und Staub sowohl
bestehender als auch neu zu errichtender Kraftwerke und industrieller Feuerungsanlagen
begrenzt. Im europäischen Rahmen wird erst mit der Novelle der entsprechenden
Richtlinie (88/609/EWG) das in Deutschland seit langem geltende Niveau auch für
andere Länder angestrebt.
Die Umsetzung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hat mit dazu beigetragen, dass
die Umweltbelastung durch SO2 und Staub erheblich zurückgegangen ist. Früher registrierte
hohe Belastungen („Smog“) wurden auf SO2-Quellen in der ehemaligen DDR
oder Tschechiens zurückgeführt.
Heizöl-Preistrend
News
Im Verlauf der Woche hatten die Ölpreise zugelegt, wobei zum Ende der Woche etwas weniger Bewegung an den Ölbörsen vorlag, jedoch wird noch auf eine Reaktion zu der letzten Eskalation im Russland – Ukraine – Krieg gewartet. Insgesamt liegt die Handelsspanne seit Mitte... [mehr]
Es wird mehrheitlich empfohlen, Fahrzeuge auf zugelassene LED-Leuchtmittel umzurüsten. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen: Bessere Sicht und Sicherheit: LED-Scheinwerfer bieten in der Regel eine hellere und weißere Ausleuchtung der Fahrbahn, was zu einer besseren Sicht bei... [mehr]
Es gibt verschiedene Sorten von Heizöl, die in der Regel je nach ihrer Viskosität und Zusammensetzung klassifiziert werden. Die gängigsten Sorten sind: Heizöl EL (Extra Leicht): Dies ist die am häufigsten verwendete Heizölsorte in Deutschland und anderen... [mehr]