Energielexikon

Altöl

Unter Altöl versteht man gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischen Ölen bestehen, einschließlich ölhaltiger Rückstände aus Behältern, Emulsionen und Wasser-Öl-Gemische. Seit dem 1. November 1986 ist Altöl in die abfallrechtlichen Vorschriften integriert; auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz findet auf Altöle Anwendung. Der früher geltende Anspruch auf kostenlose Altölentsorgung ist seitdem entfallen. Gemäß dem Verursacherprinzip ist der Altölbesitzer selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Er kann sich dafür der Altölsammelbetriebe bedienen, die Altöl je nach Qualität und Verunreinigung der Wiederaufarbeitung, der energetischen Nutzung oder der schadstoffarmen Vernichtung zuführen. In Abhängigkeit von der erforderlichen Entsorgungsalternative stehen die Entsorgungskosten, die vom Altölbesitzer zu tragen sind. Eine Ausnahme bilden Motoren- und Getriebeöle, die vom Endverbraucher in gleichen Mengen, wie sie gekauft worden sind, als Altöl kostenlos an den Vertreiber zurückgegeben werden können. Näheres regelt die Altölverordnung.

Altöl fällt in einer jährlichen Menge von etwa 600.000 t an – das sind ca. 60 % des Frischölabsatzes.

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