Energielexikon

Energieprogramm

(der Bundesregierung)

Seit dem Jahr 1973 gibt es in Deutschland ein energiepolitisches Gesamtkonzept, ein Energieprogramm der Bundesregierung, das alle Energieträger und -sektoren einschließt. Da bis zum Ende der 60er Jahre die Energieversorgung weitgehend reibungslos verlief, gab es bis dahin nur fallweise Einflussnahmen des Staates auf die Energiewirtschaft, die meistens dem Schutz der heimischen Steinkohle dienten.

Die Anfang der 70er Jahre zeitweise aufgetretenen Schwierigkeiten in der Energieversorgung und die sich abzeichnende Energieknappheit veranlassten die damalige Bundesregierung, ein Energieprogramm aufzustellen, das jedoch kaum fertig gestellt nach dem ersten Ölpreisschub 1973/74 unter dem Titel „Erste Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung“ neu bearbeitet werden musste. Die Fortschreibung des Energieprogramms berücksichtigte die veränderten energiewirtschaftlichen Daten und stellte die Sicherheit der Energieversorgung in den Vordergrund.

In der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom 14. Dezember 1977 (Bundestags-Drucksache 8/1357) wurden insbesondere die Maßnahmen zur Energieeinsparung und die Diversifikation der Versorgungsquellen hervorgehoben.

In der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom 4. November 1981 (Bundestags-Drucksache 9/983) wurden eine Fortsetzung der bisher für richtig erkannten Politik festgestellt und die Schwerpunkte der künftigen Energiepolitik erläutert, unter denen sich insbesondere die Energieeinsparung als Daueraufgabe darstelle.

Im Energiebericht der Bundesregierung vom 24. September 1986 (Bundestags-Drucksache 10/6073) wird eine positive Bilanz der Energiepolitik gezogen. Die wichtigsten Ziele der Energiepolitik seien weitgehend verwirklicht. Aufgrund der Einschätzung der Faktoren der langfristigen Weltenergieversorgung und der Perspektiven der nationalen Energiebedarfsdeckung bestehe kein Anlass für eine Änderung der energiepolitischen Schwerpunkte.

Angesichts der Veränderungen im energiepolitischen Umfeld – die Vereinigung Deutschlands, die möglichen Risiken des Treibhauseffektes, die Fortschritte der europäischen Integration, die politischen und ökonomischen Umwälzungen in Mittelund Osteuropa sowie der ehemaligen Sowjetunion – hat die Bundesregierung Ende 1991 Leitlinien der „Energiepolitik für das vereinte Deutschland“ vorgelegt. Die Ziele der Energiepolitik – Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung – sind neu zu gewichten; ökologische Aspekte und die Einbindung der nationalen Energiepolitik in den europäischen Binnenmarkt haben für energiepolitisches Handeln an Bedeutung gewonnen. Eine weitere Fortschreibung des Energieprogramms ist bisher allerdings nicht erfolgt.

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