Energielexikon
TA Luft
Die TA Luft ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)“. Sie ist ein an die Vollzugsbehörden gerichtetes Regelwerk zum Umweltschutz. Die Betreiber industrieller und gewerblicher Anlagen sind von den Vorschriften der TA Luft erst betroffen, wenn Sie von den zuständigen Behörden in Auflagen umgesetzt worden sind. Die TA Luft enthält nach § 48 BImSchG vor allem Immissionswerte, Emissionswerte und Vorschriften für Messverfahren für Schadstoffe.
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