Energielexikon

Ölhaftungsübereinkommen

Nach dem Ölhaftungsübereinkommen von 1969 in der Fassung des Änderungsprotokolls von 1992 haftet der Eigentümer eines Seeschiffes, das Öl als Bulkladung befördert, unabhängig von einem Verschulden für Verschmutzungsschäden, die durch ausfließendes Öl verursacht werden. Die Haftung kann auf einen Höchstbetrag beschränkt werden, der von der Größe des Tankers abhängt. Der Schiffseigentümer hat zusätzlich eine Haftpflichtversicherung in Höhe des für sein Schiff geltenden Haftungshöchstbetrages abzuschließen. Eine weiter gehende Entschädigung erfolgt im Rahmen des Fondsübereinkommens.

Zurück zur Übersicht

Heizöl-Preistrend

(Stand 13:00 Uhr 11.08.2026)
11.08.2026
Preise steigend
+2,64%
10.08.2026
Preise steigend
+0,42%
09.08.2026
Preise fallend
-0,26%

News

(12.08.2026) Wie läuft die Reinigung des Heizöltanks ab?
Die Reinigung eines Heizöltanks ist ein umfassender Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Hier ist ein Überblick darüber, was typischerweise bei der Reinigung eines Heizöltanks passiert: Vorbereitung: Terminvereinbarung und Planung: Ein Fachbetrieb wird beauftragt und ein... [mehr]
(11.08.2026) Heizen mit Pellets verständlich erklärt - Interaktives 3D-Modell erleichtert Beratung beim Heizungstausch
Wer seine Heizung austauschen und sich über eine Pelletheizung informieren möchte, hat häufig technische Fragen. Wie werden Holzpellets gelagert? Wie gelangen sie in den Heizkessel? Welche Rolle spielt der Pufferspeicher? Und wie lässt sich eine Pelletheizung mit einer... [mehr]
(10.08.2026) Schornsteinfegerhandwerk warnt vor lebensgefährlichen Hacks mit mobilen Klimageräten
Videos im Internet zeigen den Anschluss mobiler Klimageräte an Schornsteine. Was als einfacher Trick angepriesen wird, kann Kohlenmonoxidvergiftungen und andere gefährliche Situationen verursachen. - Wenn die Temperaturen steigen, boomt der Verkauf mobiler... [mehr]