Energielexikon

Auffangraum

Schutzmaßnahmen gegen das unkontrollierte Auslaufen von Lagergut aus oberirdischen Tanks und im Brandfall zusätzlich auch von Löschwasser. Durch Auffangräume sollen die Ausbreitung eines Brandes, eine vom Lagergut ausgehende Explosionsgefahr sowie eine Verunreinigung von Oberflächengewässern, der Kanalisation oder des Bodens vermieden werden. Sie sind ausschließlich für Notfallsituationen bestimmt, niemals für die Lagerung von Gütern; ungeachtet dessen müssen sie im gewässerschutzrechtlichen Sinne (WHG, VAwS) gegen das Eindringen von „Lagergut“ dicht sein.

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Auch wenn diese Begriffe häufig synonym verwendet werden, ist es nicht das Gleiche. Während Biogas direkt aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Reststoffen in einem natürlichen Faulungs- und Zersetzungsprozess umweltfreundlich hergestellt wird, kann es sich bei... [mehr]
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Durch den Einsatz von HVO-Kraftstoff, kann der Einsatz von Dieselfahrzeugen umweltverträglicher gestaltet werden. Hydrogenated Vegetable Oils, kurz HVO, bedeutet hydrierte Pflanzenöle. Bei einer katalytischen Reaktion wird Pflanzenöl unter Zugabe von Wasserstoff in Kohlenwasserstoff... [mehr]
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