Energielexikon
Auffangraum
Schutzmaßnahmen gegen das unkontrollierte Auslaufen von Lagergut aus oberirdischen Tanks und im Brandfall zusätzlich auch von Löschwasser. Durch Auffangräume sollen die Ausbreitung eines Brandes, eine vom Lagergut ausgehende Explosionsgefahr sowie eine Verunreinigung von Oberflächengewässern, der Kanalisation oder des Bodens vermieden werden. Sie sind ausschließlich für Notfallsituationen bestimmt, niemals für die Lagerung von Gütern; ungeachtet dessen müssen sie im gewässerschutzrechtlichen Sinne (WHG, VAwS) gegen das Eindringen von „Lagergut“ dicht sein.
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News
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Das DEPI berichtete bereits im Juni 2023 von einer Studie der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf ("KlimaHolz") welche in verschiedenen Szenarien berechnet, wie der deutsche Wald am meisten bis zum Jahr 2050 und bis 2100 zum Klimaschutz beitragen kann. Die zentralen Ergebnisse für... [mehr]