Energielexikon
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kurzform für das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Dieses im Oktober 1994 verkündete Gesetz trat am 7. Oktober 1996 endgültig in Kraft und löste das bisherige Abfallgesetz von 1986 ab. Ab dem 7. Oktober 1996 gilt somit ein vollständig neu formuliertes Abfallrecht in Deutschland. Die Abfallvermeidung bleibt das oberste Ziel der Abfallwirtschaft; daneben werden die Anforderungen an die Produktverantwortung für die Wirtschaft erweitert und präzisiert. Gestärkt wird durch dieses Gesetz die Eigenverantwortung der Wirtschaft für die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus Produktion und Konsum.
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Die Energiewende wird häufig als Stromwende gedacht. Photovoltaik, Windkraft, Netzausbau. Doch ein oft unterschätzter Teil liegt unter unseren Füßen: Wärme. Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Raumwärme und Warmwasser. Genau... [mehr]
Die Vorteile beim Warmwasser sparen liegen auf der Hand: Verringerung des Energieverbrauchs- und der CO2- Emission und damit Reduktion der Energiekosten und der Wasserkosten, denn ca. 15 Prozent der Energiekosten eines Haushalts sind Warmwasserkosten. Eine Möglichkeit Kosten zu sparen ist,... [mehr]
Die Rohölpreise zeigten sich in der vergangenen Woche leicht schwach bzw. insgesamt gesehen mit einer Seitwärtsbewegung mit temporären Schwankungen. Einzelne Handelstage waren geprägt von kleineren Auf- und Abwärtsbewegungen, ohne klare Trendfortsetzung nach oben oder... [mehr]
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