Energielexikon

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kurzform für das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Dieses im Oktober 1994 verkündete Gesetz trat am 7. Oktober 1996 endgültig in Kraft und löste das bisherige Abfallgesetz von 1986 ab. Ab dem 7. Oktober 1996 gilt somit ein vollständig neu formuliertes Abfallrecht in Deutschland. Die Abfallvermeidung bleibt das oberste Ziel der Abfallwirtschaft; daneben werden die Anforderungen an die Produktverantwortung für die Wirtschaft erweitert und präzisiert. Gestärkt wird durch dieses Gesetz die Eigenverantwortung der Wirtschaft für die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus Produktion und Konsum.

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News

(16.10.2025) Erneut leichter Preisrückgang an den Zapfsäulen
Laut Pressemeldung des ADAC vom 15.10.2025 können Autofahrerinnen und Autofahrer sich in dieser Woche über leicht gesunkene Kraftstoffpreise freuen. Laut aktueller ADAC Auswertung sind die bundesweiten Durchschnittspreise sowohl für Benzin als auch für Diesel im Wochenvergleich... [mehr]
(16.10.2025) Kostet wenig, bringt viel: der hydraulische Abgleich
Das Wasser der Heizung sucht sich immer den Weg des geringsten Widerstandes. Dabei fließt durch kurze, dicke Rohre mehr als durch lange, dünne. Die Folge: Heizkörper, die weiter vom Heizkessel entfernt sind, werden oft nicht richtig warm. Was nah am Kessel liegt, wird häufig zu... [mehr]
(15.10.2025) Warnung vor Fake-Shops im Brennstoffmarkt!
Betrügerische Onlineshops, sogenannte Fake-Shops, treten in der letzten Zeit vermehrt im Bereich des Energiehandels auf. Durch die schwankenden Preise am Energiemarkt suchen die Kunden online nach günstigen Angeboten. Manche Angebote dabei sind so verlockend, dass man doch lieber... [mehr]