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Ab Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft.
Kleine und mittlere Unternehmen können im Rahmen dieses Förderprogramms beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zur Energieberatung beantragen.
Die Antragsvoraussetzungen sowie das Antrags- und Nachweisverfahren bleiben erhalten. Inhaltlich entspricht die Energieberatung weiterhin den Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1.
Anforderungen an den Energieberater
Neu ist eine Erweiterung des förderfähigen Beraterkreises. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
Quelle: IHK Halle/Dessau, BAFA
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